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Einigung

Konzept der E-Patientenakte steht

Die elektronische Patientenakte nimmt konkrete Formen an. Ärzte, Zahnärzte, Krankenkassen und gematik haben sich auf ein Vorgehen zur Gestaltung der ePA geeinigt. Die Industrie bleibt vorerst außen vor.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Die elektronische Patientenakte soll 2021 allen GKV-Versicherten zur Verfügung stehen.

Die elektronische Patientenakte soll 2021 allen GKV-Versicherten zur Verfügung stehen.

© D3Damon / iStock / Thinkstock

BERLIN. Aus dem Memorandum ist ein Letter of Intent geworden: Krankenkassen und Ärzte haben sich mit dem Gesundheitsministerium einem Bericht des "Handelsblatt" zufolge auf ein gemeinsames Vorgehen und ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (ePA) geeinigt.

In dem Letter of Intent werden die Aufgaben für die Erarbeitung der ePA verteilt. Dabei haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereingung, der GKV-Spitzenverband und die Betreibergesellschaft gematik auf ein Vorgehen verständigt, wie es bereits vor zwei Wochen in dem sogenannten Memorandum vorgezeichnet gewesen ist .

Hintergrund ist, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der ePA kräftig aufs Gaspedal drückt und mit Macht die selbst gesetzte Vorgabe erreichen will, dass Versicherte von 2021 an eine elektronische Patientenakte nutzen können, die von ihrer Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

So ist es im Terminservice- und -Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet und im April 2019 in Kraft treten soll.

Gemeinsame Perspektive der ePA-Architektur

Akteure haben sich in dem Papier, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, darauf verständigt, "dass als gemeinsame Perspektive der ePA-Architektur das gematik-Modell gilt. Dabei sollen die Daten zentral gespeichert werden. Die Verteilung der Aufgaben sieht folgendermaßen aus:

  • Spezifikation: Die gematik soll bis zum Ende des Jahres 2018 die Spezifikation für die Architektur hinsichtlich Sicherheit, Interoperabilität und Praktikabilität vorlegen.
  • Struktur der ePA: Der GKV-Spitzenverband koordiniert einen Arbeitskreis der Krankenkassen in dem die Struktur der ePA festgelegt werden soll, zum Beispiel ein standardisierter Bereich für die Ablage medizinischer Informationen (etwa Notfalldaten, Arztbrief, Medikationsplan), ein Wettbewerbsbereich mit Informationen der einzelnen Kassen, zum Beispiel Bonusprogramme) und ein Bereich, den die Patienten mit Fitness- oder Ernährungsdaten verwalten.
  • Technische Anforderungen: KBV und KZBV definieren die technischen und semantischen Anforderungen an die medizinischen Daten, wobei beide sich mit allen Leistungserbringer-Organisationen, Krankenkassen und der gematik abstimmen. Basis dafür sollen internationale Standards sein.

Die Aktivitäten der Krankenkassen in Sachen digitale Angebote für Patienten (AOK-Projekt, Vivy, TK-Safe) sollen weiterlaufen, aber später in der elektronischen Patientenakte zusammenlaufen. "Uns ist es wichtig, dass wir uns auf eine klare Aufgabenteilung verständigt haben", so KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel auf Anfrage. Alle Beteiligten zögen nun an einem Strang.

Für die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, verdeutlicht die Einigung, dass Ärzte und Kassen "gemeinsam an dem weiteren Auf- und Ausbau des sicheren Gesundheitsnetzes und seiner Anwendungen arbeiten". Die Digitalakte zur Vernetzung von Gesundheitsdaten werde "ein Meilenstein in der Modernisierung der Patientenversorgung".

Die Industrie und ihre Rolle im Aufbau der ePA wird im Letter of Intent nicht genannt. (mit dpa)

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 15.10.2018 um 17:02 Uhr und den ursprünglichen Agenturtext durch einen eigenen Bericht ersetzt.

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